Beispielablauf einer individuellen Ernährungsberatung und -therapie:

  • Unverbindliches telefonisches Vorgespräch oder unverbindliche Anfrage in der Zahnarztpraxis; ggf. Anleitung zur Führung eines Ernährungsprotokolls
  • Im Erstgespräch erfolgt eine gründliche Anamnese Ihrer Ernährungs- und Lebensgewohnheiten; wir legen fest, wie viele Beratungseinheiten Sie benötigen/wünschen
  • Folgeberatungen: Reflexion von Gewohnheiten, Analyse und schrittweise Optimierung Ihrer Ernährung (z. B. anhand Ihres Ernährungsprotokolls und weiteren Diagnosen und Befunden), Ausarbeitung einer gemeinsamen Strategie, um Ihr Ernährungsverhalten langfristig zu modifizieren, alltagstaugliche Mahlzeitenplanung
  • Nach jeder Beratungseinheit erhalten Sie eine Rechnung

Für meine Leistungen berechne ich folgende Honorare:

Ernährungstherapie: Erstgespräch mit ausführlicher Anamnese 90 €
Ernährungstherapie: Folgegespräche80 €
Nährwertfeinanalyse, EDV-unterstützt
Auswertung von Ernährungs- und Symptomprotokoll 3-7 Tage;
Kosten sind abhängig von der Anzahl der ausgewerteten Tage
90-140 €
Prävention: Individuelle Einzelberatung (IEB) Gewichtsreduktion, ohne bestehende Begleiterkrankungen, 6 Termine, jeweils 60 MinutenGesamtpreis: 480 €
Prävention: Individuelle Einzelberatung (IEB) Gewichtsreduktion, ohne bestehende Begleiterkrankungen, 5 Termine, jeweils 60 Minuten Gesamtpreis: 400 €

Kürzere oder längere Beratungszeiten werden nach tatsächlich anfallender Beratungszeit abgerechnet. Für Beratungen außerhalb der Ernährungspraxis (z.B. Hausbesuche oder Einkauftrainings) entstehen zusätzliche Kosten, die sich nach zusätzlichem Zeitaufwand für An- und Abfahrt und entstehenden Fahrtkosten berechnen. Die Gesamtkosten hängen von den in Anspruch genommenen Beratungseinheiten, der Bezuschussung Ihrer Krankenkasse und Ihrer persönlichen Auswahl an (zusätzlichen) Leistungen ab.

Viele gesetzlichen und Ersatzkrankenkassen erstatten einen Teil der Kosten für Ernährungsberatung und Ernährungstherapie auf der Rechtsgrundlage nach §20 und §43 SGB.

Präventive Ernährungsberatung zur Vorbeugung ernährungsbedingter Krankheiten: § 20

Für die präventive Ernährungsberatung ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Ich bin in der Zentralen Prüfstelle Prävention mit einem Kurs der Individuellen Einzelberatung „Vermeidung und Reduktion von Übergewicht“ gelistet. Die Zuschüsse zum Kurs, der mit 5 oder 6 Beratungseinheiten absolviert werden kann, variieren. Fragen Sie bitte die Bedingungen bei Ihrer Krankenkasse direkt an.

Ernährungstherapie: § 43

Eine Ernährungstherapie dient Menschen, die bei ernährungsabhängigen Erkrankungen Unterstützung benötigen oder deren Krankheitsverlauf durch diätische Maßnahmen positiv beeinflusst werden kann. Dies ist beispielsweise bei Adipositas, Bluthochdruck, Gicht, Gallen-/Nierensteinen, Osteoporose, Magen-Darm-Erkrankungen der Fall.

Um einen Kostenzuschuss Ihrer Krankenkasse für die Ernährungstherapie zu beantragen, benötigen Sie zunächst eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder eine übliche Überweisung für eine qualifizierte Ernährungsberatung. Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse direkt an, welchen Anteil der Beratungskosten Sie erhalten würden.

Für privat versicherte Patienten/Beihilfe:

Die Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen/der Beihilfe hängt von ihren individuellen Versicherungsbedingungen ab. Eine Erstattung ist möglich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Krankenkasse.

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